Fahrerlaubnis – Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Allgemeine Informationen

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf das Begleitete Fahren mit 17 ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin.

Online-Termin-Anmeldung bei der Fahrerlaubnisbehörde siehe Link unten.

Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Die Fahrerlaubnisbehörde stellt eine sogenannte Prüfungsbescheinigung aus, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient und im Regelfall nach bestandener Führerscheinprüfung von der Technischen Prüfstelle ausgehändigt wird. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

Nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres erhalten Sie Ihren Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause übersandt.

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Original
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) im Original
  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Link unten)
  • Einwilligungserklärung der Begleitperson(en) (siehe Link unten)
Welche Gebühren fallen an?

58,49 Euro sowie 7,30 Euro für jede Begleitperson

Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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