Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
Fahrerlaubnis – Änderungen im Führerschein
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung eines geänderten Führerscheins für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und T kann in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover oder in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich beantragt werden. Für alle anderen Klassen ist der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.
Sofern Ausweisdokumente und der Führerschein geändert werden sollen, buchen Sie bitte im Bürgeramt jeweils einen Termin für die Änderung des Ausweisdokuments und einen Termin für die Änderung des Führerscheins.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen - siehe Links unten.
Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
- bisheriger Führerschein im Original
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
bei Streichung der Auflage Sehhilfe:
- zusätzlich Sehtestbescheinigung (Optiker) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. Ärztliche Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die früheren Klassen 2 und 3 oder wenn ein Sehtest nicht bestanden wurde.
bei Streichung der Auflage Automatik:
- zusätzlich den Namen der Fahrschule, mit der die praktische Prüfung abgelegt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 38,39 Euro
zusätzlich
- für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro
Die Gebühr wird bei der persönlichen Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen.
Was sollte ich noch wissen?
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Ansprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde | |
Am Schützenplatz 1 30169 Hannover E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@hannover-stadt.de | Montag: 08:00 - 15:00 Uhr |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) | |
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |