Fahrerlaubnis – Änderungen im Führerschein

Allgemeine Informationen

Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines geänderten Führerscheins für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und T kann in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover oder in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich beantragt werden. Für alle anderen Klassen ist der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.

Sofern Ausweisdokumente und der Führerschein geändert werden sollen, buchen Sie bitte im Bürgeramt jeweils einen Termin für die Änderung des Ausweisdokuments und einen Termin für die Änderung des Führerscheins.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen - siehe Links unten.

Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
  • bisheriger Führerschein im Original
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.

bei Streichung der Auflage Sehhilfe:

  • zusätzlich Sehtestbescheinigung (Optiker) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. Ärztliche Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die früheren Klassen 2 und 3 oder wenn ein Sehtest nicht bestanden wurde.

bei Streichung der Auflage Automatik:

  • zusätzlich den Namen der Fahrschule, mit der die praktische Prüfung abgelegt werden soll
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 38,39 Euro

zusätzlich

  • für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro

Die Gebühr wird bei der persönlichen Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-42394
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-33301
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.2 - Bürgeramt Döhren
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9
30519 Hannover
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Telefax: +49 511 168-49147
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Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27
30419 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-47599
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.4 - Bürgeramt Linden
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1
30449 Hannover
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Telefax: +49 511 168-43973
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
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14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
32.11 - BürgerämterLister Str. 10
30163 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48202
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Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
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14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
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Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
32.11 - BürgerämterElmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
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Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


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