Vor Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der vorherigen Karte an.
Nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte darf kein gewerblicher Straßengüter- oder Personenverkehr mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind.
Jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist nicht übertragbar und auf allen Fahrten mitzuführen.