Fahrerkarte – Erteilung einer Fahrerkarte

Allgemeine Informationen

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet.

Der digitale Fahrtenschreiber erfasst digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird national durch Abfrage des Fahrtenschreiberkartenregisters und international durch Abfrage des TACHOnets überprüft.

Die Fahrerkarte speichert folgende Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
  • Führerscheinnummer
  • Nationalität des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Informationen zur Fahrerkarte beim Kraftfahrt-Bundesamt

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover am einfachsten online beantragt werden. Wenn möglich, nutzen Sie bitte die Online-Antragstellung (Link siehe unten).

Sie können den Antrag aber auch persönlich stellen. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Online-Terminvergabe siehe unten) möglich.
Alternativ richten Sie Ihren Terminwunsch per E-Mail an und geben folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen
  • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
  • Besitz eines EU-Kartenführerscheins

Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dazu auch die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein oder die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit im HannoverServiceCenter ein biometrisches Lichtbild anzufertigen, siehe unten unter „Was sollte ich noch wissen?“ (Genaueres dazu: Biometrische Bilder)
  • EU-Kartenführerschein
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr in Höhe von 37,00 € inkl. Versand muss bei der Beantragung per Girocard (EC) gezahlt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.

Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt die Karte frühestens vier Wochen vor Ablauf her.

Die Verlängerung muss spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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