Für den Fall, dass die Fahrerkarte gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder aufgrund einer Beschädigung nicht funktionsfähig ist, müssen für den Zeitraum, in dem die neue Fahrerkarte hergestellt wird, Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber gefertigt werden.
Der Verlust der Fahrerkarte ist unverzüglich der Stelle mitzuteilen, welche die Karte erteilt hat.
Ist die Fahrerkarte beschädigt oder unlesbar, so muss diese innerhalb von 7 Tagen neu beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer der neuen Karte entspricht der Gültigkeitsdauer der ersetzten Karte. Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit. Sollte sich die als verloren gemeldete Fahrerkarte nach Ausstellung einer Ersatzkarte wieder anfinden, muss diese unverzüglich abgegeben werden.