Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse

Allgemeine Informationen

Erteilung der Klassen D, DE, D1 oder D1E

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online (siehe Link unten) buchen, per E-Mail unter 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de oder unter der Telefonnummer 0511/168-40706 vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • Ihr bisheriger Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
  • 1 aktuelles Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
  • Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster
  • Bescheinigung über eine ärztliche Zusatzuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Bescheinigungen über die ärztlichen Untersuchungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe. Der Nachweis muss nach dem 01.07.1991 ausgestellt worden sein.
  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule

Weiterhin müssen Sie die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Dazu wird ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, welches wir bei Antragstellung für Sie anfordern.

Welche Gebühren fallen an?
  • Antragsgebühr in Höhe von 57,90 €
    Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per kreditkarte gezahlt werden.
  • Sollten Sie die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung wünschen, fällt eine weitere Gebühr in Höhe von 10,00 € an.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind.

Wenn Sie bei der Beantragung Ihre Handynummer angeben, können wir Sie auf Wunsch per SMS benachrichtigen, sobald Ihr Führerschein abholbereit ist. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Ihr Führerschein liegt in der Dienststelle (Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgeramt) bereit, in der Sie ihn beantragt haben.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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