Aufenthaltserlaubnis für Personen, die eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben (wollen).
Diese kann für Unternehmensgründer oder Einzelunternehmer sowie Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen, erteilt werden.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu drei Jahre ausgestellt.
Aufenthaltserlaubnis für Selbständige und Freiberufler
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis notwendigen Biometriedaten und Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice – Fachkräfte und Studierende
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Die Aufenthaltsgewährung für eine selbstständige Tätigkeit basiert auf einem anzunehmenden öffentlichen Interesse, das gegeben ist, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis an der Ausübung einer bestimmten Erwerbstätigkeit besteht.
- Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. für Ärzte, Ingenieure), muss diese Berufsausübungserlaubnis vorliegen oder zugesagt sein.
- Der Lebensunterhalt ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (ohne Anspruch auf Sozialleistungen) gesichert.
- Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr ist in der Regel der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des aktuellen Passes oder Passersatzes
- Kopie Ihres bisherigeren Aufenthaltstitels (Visum oder Aufenthaltserlaubnis)
- Diplome, Zeugnisse oder Urkunden zu relevanten Qualifikationen, die im Businessplan aufgeführt werden oder der angestrebten Tätigkeit dienlich sind
- Berufsausübungserlaubnis, sofern für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben ist (z.B. für Ärzte, Ingenieure)
- Aussagekräftiger Businessplan, welcher der zuständigen Behörde die Prüfung und Bewertung des Unternehmenskonzepts ermöglicht. Ausführliche Informationen zur Erstellung eines Businessplans finden Sie im Internet auf der Website der IHK oder Handwerkskammer Hannover (siehe unter Links)
- Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
- Krankenversicherungsnachweis
- Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr: Nachweis über eine bestehende Altersversorgung.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
- Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro – bei Minderjährigen 50,00 Euro.
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro - bei Minderjährigen 46,50 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monaten betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice | |
Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32330 Homepage: https://serviceportal.hannover-stadt.de/ABH | Öffnungszeiten:
|
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) |