Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, die die bebauungsrechtlich zulässige Nutzung der Grundstücke ermöglichen oder erleichtern, werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.
Erschließungsbeitrag
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Für diese Aufgabe ist bei der Landeshauptstadt Hannover das Sachgebiet Straßenkosten des Fachbereichs Tiefbau zuständig.
Des Weiteren gibt das Sachgebiet beitragsrechtliche Auskünfte und stellt auf formlosen Antrag gebührenpflichtige Beitragsbescheinigungen aus.
Ansprechpartner/in
66.03 - Straßenkosten | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen- › 66 - Fachbereich TiefbauRudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-48345 Telefax: +49 511 168-47480 E-Mail: strassenkosten-tiefbau@hannover-stadt.de |
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