Erschließungsbeitrag

Allgemeine Informationen

Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, die die bebauungsrechtlich zulässige Nutzung der Grundstücke ermöglichen oder erleichtern, werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.

An wen muss ich mich wenden?

Für diese Aufgabe ist bei der Landeshauptstadt Hannover das Sachgebiet Straßenkosten des Fachbereichs Tiefbau zuständig.

Des Weiteren gibt das Sachgebiet beitragsrechtliche Auskünfte und stellt auf formlosen Antrag gebührenpflichtige Beitragsbescheinigungen aus.


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