Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung

Allgemeine Informationen

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
  • Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
  • Fahrten im geschlossenen Verband
  • Umzüge
  • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte

Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.

Verfahrensablauf

Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer Veranstaltung unser Online-Formular - siehe Link unten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt, auf dessen/deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis oder Ausnahme darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird. Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller möglich. Eine Ausnahme darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer Veranstaltung das unten verlinkte Online-Formular des Veranstaltungsservice.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen (bei Veranstaltungen, die über das Gebiet einer Straßenverkehrsbehörde hinausgehen mindestens zwei Monate) vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei großen Veranstaltungen entsprechend zeitiger.

Rechtsgrundlage

Bitte beachten Sie die Sondernutzungssatzung zu Ortsstraßen und Ortsduchfahrten der Stadt Hannover - Link siehe unten . 

Was sollte ich noch wissen?

Soll die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinaus oder eine Ausnahme von dem Verbot des Rennens auf öffentlichen Straßen erteilt werden, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dezernat 23) für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.


zuklappenAnsprechpartner/in
52.3 - Eventmanagement
Dez. VII - Dezernat VII -Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport-Osterstr. 31
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-30719
Telefax: +49 511 168-46766
E-Mail:
Zusätzliche Telefonnummer:
+49 511 168-30718
zuklappenExterne Behörden
Region Hannover - Team VerwaltungHildesheimer Straße 18
30169 Hannover
Telefon: +49 511 616-0
Telefax: +49 511 616-22499
E-Mail:

 
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler GeschäftsbereichGöttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Telefon: +49 511 3034-01
Telefax: +49 511 3034-2099
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.stras­sen­bau.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/

 
zurück