Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde

Allgemeine Informationen

Wer Hunde gewerbsmäßig züchten oder halten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Stelle zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt eine örtliche Begehung durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn sich die Betriebsstätte im Stadtgebiet Hannover befindet, wenden Sie sich bitte an uns.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweise auf die beizubringenden Unterlagen finden Sie im Antrag (siehe unter Anträge & Formulare).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOOV) für die Prüfung der eingereichten Unterlagen, ggf. für die Führung eines Fachgespräches und die Vor- Ort-Kontrolle an.

Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Bearbeitungsdauer

Ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Geeignetheit der Räumlichkeiten.

Was sollte ich noch wissen?

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei uns nach den Anforderungen zu erkunden.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.21 - Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31153
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31234
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zuklappenExterne Behörden
Einheitlicher Ansprechpartner Region HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 616-23400
Telefax: +49 511 616-23453
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes NiedersachsenFriedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: +49 800 818-8100
Telefax: +49 511 120-5774
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 168-31313
E-Mail:

 
Region Hannover - Team VeterinärwesenVahrenwalder Straße 269C
30179 Hannover

 
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