Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Allgemeine Informationen

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) geregelt und kann für das Stadtgebiet Hannover im FamilienServiceBüro beantragt werden.

Verfahrensablauf

Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und der zuständigen Stelle zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.

Statthafte Rechtsbehelfe: Klage

Anträge / Formulare

Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.

Was sollte ich noch wissen?

Terminankündigungen zur Erstinformation und Voraussetzungen für die Erteilung sind in der Online-Betreuungsbörse veröffentlicht:

Tagespflegeperson werden - Erstinformation


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51.45 - FamilienServiceBüro
51 - Fachbereich Jugend und FamilieJoachimstr. 8
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Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Das FamilienServiceBüro ist ebenerdig zu erreichen und verfügt über eine behindertengerechte Toilette.
Auch für die Kleinsten ist gut gesorgt: Es gibt einen Wickelplatz mit eigenem Heizstrahler.
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