Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich können die meisten Personen mit Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen nach 5 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten. Nicht möglich ist dies bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU notwendigen Biometriedaten.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (frühere Studien- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet).
  • Sie besitzen aktuell einen gültigen Aufenthaltstitel, für den die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nicht ausgeschlossen ist, was bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung der Fall ist.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
  • Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert.
  • Sie sind ausreichend krankenversichert.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1).
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Sie haben Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Online-Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Folgende Nachweise für eine ausreichende Altersversorgung:
    Bescheinigung der Rentenversicherung über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    oder
    wenn noch keine 60 Monate Pflichtbeiträge gezahlt wurden: Bescheinigung einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung über Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen für eine angemessene Altersversorgung.
  • Folgende Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt und über ausreichenden Wohnraum:
    Nachweise bei aktueller unselbständiger Erwerbstätigkeit:
    - Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen
      Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur
      für Arbeit
    - Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
    - Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
      (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs)
    Nachweise bei aktueller selbständiger Erwerbstätigkeit:
    - Ihren letzten Einkommenssteuerbescheid
    - Nachweise über die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen für die gesamte Familie
      (Krankenversicherung, auch eine private Krankenversicherung, sämtliche Nachweise zur
      Altersvorsorge, auch zusätzliche private Rentenversicherungen, Vermögens- und Kapital
      bildende Verträge, Lebensversicherungen sowie Pflegeversicherung)
    - Ihren letzten Einkommenssteuerbescheid
    - Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
      (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs)
    Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld und Unterhalt können ebenfalls beigefügt werden.
  • Folgende Nachweise über bestehende Deutschkenntnisse:
    Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist
    oder
    Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus B1.
  • Folgende Nachweise über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland:
    Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Abschlusses einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule
    oder
    Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses oder Vorlage der Urkunde über den bestandenen Test „Leben in Deutschland“ (Einbürgerungstest).
  • Beim Finanzamt erhältliche „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) zum Nachweis des Erfüllens der steuerlichen Verpflichtungen.

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 109 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Antrag nicht selbst stellen, sondern müssen sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen (zum Beispiel durch einen sorgeberechtigten Elternteil).
  • Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist jedoch unbefristet.
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32330
Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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