Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Erlaubnis für den Betrieb einer Prostitutionsstätte/ Stellvertretungserlaubnis
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Sofern sich die Betriebsstätte im Stadtgebiet Hannover befindet, wenden Sie sich bitte an uns. Der Erlaubnisantrag steht oben zum Herunterladen bereit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die für den Betrieb einer Prostitutionsstätte erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antrag (siehe unten).
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 300 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufnahme der Tätigkeit vor Erteilung der Betriebserlaubnis ist nicht gestattet.
Bearbeitungsdauer
Ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Geeignetheit der Betriebsstätte (§ 18 ProstSchG).
Rechtsbehelf
Widerspruch: Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung eines Widerspruchs zu entnehmen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Vermietung von Räumlichkeiten an Prostituierte, die nicht über eine Anmeldebescheinigung nach § 5 ProstSchG verfügen, ist nicht gestattet.
Ansprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse Prostituiertenschutzgesetz | |
HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-30554 Telefax: +49 511 168-31931 E-Mail: 32.22.1ProstSchG@hannover-stadt.de | Mo.:
|
Zusätzliche Telefonnummer: +49 511 168-31931 |
Externe Behörden
Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt HannoverVahrenwalder Straße 7 30165 Hannover Telefon: +49 511 168-31313 E-Mail: ea@Hannover-Stadt.de | |
Einheitlicher Ansprechpartner Region HannoverVahrenwalder Straße 7 30165 Hannover Telefon: +49 511 616-23400 Telefax: +49 511 616-23453 E-Mail: ea@region-hannover.de | |
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes NiedersachsenFriedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: +49 800 818-8100 Telefax: +49 511 120-5774 E-Mail: ea@niedersachsen.de |