Erlaubnis für den Betrieb einer Prostitutionsstätte/ Stellvertretungserlaubnis

Allgemeine Informationen

Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern sich die Betriebsstätte im Stadtgebiet Hannover befindet, wenden Sie sich bitte an uns. Der Erlaubnisantrag steht oben zum Herunterladen bereit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die für den Betrieb einer Prostitutionsstätte erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antrag (siehe unten).

Welche Gebühren fallen an?

Nach Zeitaufwand, mindestens 300 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Aufnahme der Tätigkeit vor Erteilung der Betriebserlaubnis ist nicht gestattet.

Bearbeitungsdauer

Ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Geeignetheit der Betriebsstätte (§ 18 ProstSchG).

Rechtsbehelf

Widerspruch: Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung  eines  Widerspruchs zu entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Vermietung von Räumlichkeiten an Prostituierte, die nicht über eine Anmeldebescheinigung nach § 5 ProstSchG verfügen, ist nicht gestattet.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse Prostituiertenschutzgesetz
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30169 Hannover
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08:30 bis 13:00 Uhr
Di.:
08:30 bis 13:00 Uhr
Mi.:
geschlossen
Do.:
08:30 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Fr.:
08:30 bis 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Zusätzliche Telefonnummer:
+49 511 168-31931
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