Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung gemäß § 45 b PStG

Allgemeine Informationen

Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind, können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bewirken, dass die Angabe zum Geschlecht in einem deutschen Personenstandsregistereintrag geändert oder gestrichen wird. Dabei können auch neue Vornamen bestimmt werden.

Entsprechendes gilt unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es keinen deutschen Registereintrag gibt.

Diese Regelungen finden keine Anwendung auf  Personen mit transsexueller Prägung; hier ändert sich die Änderung des Geschlechts und der Vornamen weiterhin nach den Vorschriften des Transsexuellengesetzes (TSG).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, das das Geburts- oder Eheregister der erklärenden Person führt; gibt es keinen deutschen Registereintrag, ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.

Die Erklärung kann auch vor einem Notar oder beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für diese Erklärung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • Bescheinigung Ihres Arztes, aus der hervorgeht, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung besteht
  • bei Minderjährigen müssen die sorgeberechtigten Eltern der Erklärung des Kindes zustimmen
Welche Gebühren fallen an?

Die Leistung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erklärung ist nicht fristgebunden.

Sie wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.


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Telefonische Erreichbarkeit
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Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahn:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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