Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind, können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bewirken, dass die Angabe zum Geschlecht in einem deutschen Personenstandsregistereintrag geändert oder gestrichen wird. Dabei können auch neue Vornamen bestimmt werden.
Entsprechendes gilt unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es keinen deutschen Registereintrag gibt.
Diese Regelungen finden keine Anwendung auf Personen mit transsexueller Prägung; hier ändert sich die Änderung des Geschlechts und der Vornamen weiterhin nach den Vorschriften des Transsexuellengesetzes (TSG).