Elterngeld beantragen

Allgemeine Informationen

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Beim Basiselterngeld erhalten Sie zwischen 65 und 100 % des Einkommens, das Sie vor der Geburt des Kindes hatten und das nach der Geburt wegfällt. Beim Elterngeld Plus erhalten Sie die Hälfte des Basiselterngeldes, aber dieses bekommen Sie doppelt so lang wie das Basiselterngeld. Sie können zwischen zwei und vier Monate Elterngeld Plus zusätzlich bekommen, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Diese zusätzlichen Monate nennen sich Partnerschaftsbonus. 

Während des Bezuges Elterngeld können Sie mit bis zu 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Das Einkommen, das Sie aus dieser Teilzeittätigkeit erzielen, wird auf Ihr Elterngeld angerechnet. Da sich dies auf die Höhe des Elterngeld Plus wesentlich weniger auswirkt als auf die Höhe des Basiselterngeldes, unterstützen Sie Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. 

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € monatlich und maximal 1.800 € monatlich. Beim Elterngeld Plus sind es mindestens 150 € monatlich und maximal 900 € monatlich. Den Mindestbetrag erhalten Sie auch dann, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder sich Ihr Einkommen nach der Geburt gar nicht verringert. 


Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Informationen zum Elterngeldrechner

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hierzu nutzen Sie bitte den Online-Service „Elterngeld Digital“.

An wen muss ich mich wenden?

Die Elterngeldstelle Hannover ist zuständig, wenn das Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung seinen Wohnsitz in der Stadt Hannover hat. Die Zuständigkeit bleibt für dieses Kind auch nach einem Umzug in eine andere Kommune erhalten.

Alle anderen Städte und Gemeinden in der Region Hannover haben eine eigene Elterngeldstelle. Bitte wenden Sie sich dann an die für Ihren Wohnort zuständige Elterngeldstelle.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie eine Ausbildung machen. 
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes mit dem Verwendungszweck „zur Beantragung von Elterngeld“ (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen während des Elterngeldbezuges
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei einer Antragstellung mittels „Elterngeld digital“ wird Ihnen eine Liste aller beizufügenden Unterlagen angezeigt. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 4 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeldbescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte oder bei Untätigkeit seitens der Elterngeldstelle
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Abteilung 3 – Jugend & Familie
Sachbearbeitung 304 Familienpolitik, Seniorenpolitik, Bürgerschaftliches Engagement
Gustav-Bratke-Allee 2 | 30169 Hannover
elterngeldservice@ms.niedersachsen.de


zuklappenAnsprechpartner/in
51.16 - Elterngeld
51 - Fachbereich Jugend und FamilieJoachimstr. 8
30159 Hannover
Telefon: +49 511 16846262
E-Mail:

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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