Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Beim Basiselterngeld erhalten Sie zwischen 65 und 100 % des Einkommens, das Sie vor der Geburt des Kindes hatten und das nach der Geburt wegfällt. Beim Elterngeld Plus erhalten Sie die Hälfte des Basiselterngeldes, aber dieses bekommen Sie doppelt so lang wie das Basiselterngeld. Sie können zwischen zwei und vier Monate Elterngeld Plus zusätzlich bekommen, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Diese zusätzlichen Monate nennen sich Partnerschaftsbonus.
Während des Bezuges Elterngeld können Sie mit bis zu 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Das Einkommen, das Sie aus dieser Teilzeittätigkeit erzielen, wird auf Ihr Elterngeld angerechnet. Da sich dies auf die Höhe des Elterngeld Plus wesentlich weniger auswirkt als auf die Höhe des Basiselterngeldes, unterstützen Sie Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € monatlich und maximal 1.800 € monatlich. Beim Elterngeld Plus sind es mindestens 150 € monatlich und maximal 900 € monatlich. Den Mindestbetrag erhalten Sie auch dann, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder sich Ihr Einkommen nach der Geburt gar nicht verringert.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
