Einschulung eines Kindes in die Grundschule

Allgemeine Informationen

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet.

Die Grundschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und ermöglicht ihnen erfolgreiches Lernen, regt ihre Lernfreude sowie ihre Lern- und Leistungsbereitschaft an. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für den weiteren Bildungsweg ihrer Schülerinnen und Schüler.

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Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind etwa 15 Monate vor der Einschulung bei der für Sie zuständigen Grundschule persönlich anmelden. Häufig erhalten Sie hierzu eine Einladung. Erkundigen Sie sich vorher bei der Schule, welche weiteren Formulare sie neben der Geburtsurkunde und dem Impfpass benötigen.

Außerdem findet die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes statt. Hierfür erhalten Sie eine Einladung.

An wen muss ich mich wenden?
  • Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin/des Schülers an der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule.

Grundschuleinzugsbereiche

Grundschulen

Voraussetzungen

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise Anfang des Jahres bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im März/April liegen.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch hier: Mein Kind kommt zur Schule.

Bearbeitungsdauer
  • keine Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare
  • Formulare erhalten sie von der zuständigen Grundschule oder dem Schulträger
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?

Bei der Anmeldung an einer Grundschule findet immer ein Test zum Sprachstand des Kindes statt. Diese Feststellung ist erforderlich, weil Kinder, deren Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nicht ausreichen, verpflichtet sind, im Jahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt daher bereits im Frühjahr des Vorjahres.


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40.1 - Schulplanung und Pädagogik
40 - Fachbereich SchuleBrüderstr. 6
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Telefon: +49 511 168-45495
Telefax: +49 511 168-44318
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International School Hannover RegionBruchmeisterallee 6
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Kämmer International Bilingual SchoolPaderborner Straße 1
30539 Hannover

 
IGS Montessori mit GrundschuleBonner Straße 10
30173 Hannover

 
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