Soll ein*e ausländische*r Staatsbürger*in zum Zwecke der Erteilung eines Besuchervisums eingeladen werden, muss die einladende Person persönlich im Fachbereich Öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten - vorsprechen.
Einladung von Ausländer*innen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sofern Sie im Stadtgebiet Hannover wohnen, wenden Sie sich an das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover; wohnen Sie im Regionsgebiet wenden Sie sich an das Team Zuwanderung der Region Hannover.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Pass oder Personalausweis
- alle Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Personalien des Besuchers (auch Anschrift im Ausland und Reisepassnummer)
- Sofern für Sie eine Auskunftssperre eingerichtet wurde, eine Haushaltsbescheinigung von der Meldebehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Einladung beträgt 29 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Einladung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Es können Vorlaufzeiten von mindestens zwei Wochen entstehen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Ansprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice | |
Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: 0511 16832330 E-Mail: abh@hannover-stadt.deHomepage: https://serviceportal.hannover-stadt.de/ABH | Öffnungszeiten: |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) |