FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Hannover. Wann und wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Das Sachgebiet Einbürgerung ist für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für alle in Hannover lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuständig.
Informieren Sie sich über die Einbürgerung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebet des Online-Checks. Durch diesen erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und welche Dokumente benötigt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zur Antragsabgabe anzufragen.
Sie erhalten einen Termin zur Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zum Termin der Antragsabgabe den ausgefüllten Einbürgerungsantrag und die erforderlichen Dokumente im Original und in Kopie mit.
Ich habe den Online-Check durchgeführt, erfülle die Voraussetzungen und möchte einen Termin zur Abgabe meines Antrages vereinbaren.
Nutzen Sie für die Anfrage eines Termins zur Abgabe des Einbürgerungsantrages unser Kontaktformular Einbürgerung. Die Termine werden durch das Sachgebiet Einbürgerung vergeben.
Sie erhalten eine E-Mail mit den Daten zu dem Termin.
Ich habe einen Termin erhalten, kann jedoch nicht erscheinen.
Unsere Terminkapazitäten sind leider beschränkt, ein verschobener Termin kann mehrere Wochen oder Monate später liegen. Bitte versuchen Sie, den vereinbarten Termin wahrzunehmen. Sollte es Ihnen wirklich nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, teilen Sie uns dies über das Kontaktformular Einbürgerungsbehörde unter "Sonstiges" mit.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Welche Kosten entstehen für mich?
Einen ersten Überblick erhalten Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch“. Darin finden Sie den sogenannten Online-Check. Damit können Sie komfortabel und rund um die Uhr prüfen, ob Ihr Antrag auf Einbürgerung voraussichtlich erfolgreich sein wird.
Können Familien einen gemeinsamen Einbürgerungsantrag stellen?
Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden.
Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.