Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Gesetzesentwurf beschlossen aber noch nicht in Kraft getreten
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich erst im Mai 2024 in Kraft treten. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge erst dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.
Auskünfte durch die Einbürgerungsstelle noch nicht möglich
Der Einbürgerungsstelle sind derzeit keine Details zum Inkrafttreten des Gesetzes bekannt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.
Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß dem aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz.
Will ein/e Ausländer/in deutsche/r Staatsangehörige/r werden, muss sie/er im Sachgebiet Staatsangehörigkeit die Einbürgerung beantragen oder entsprechende Erklärungen abgeben.
Allerdings kann nicht jede/r Ausländer/in jederzeit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- in der Regel mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- keine wesentlichen Vorstrafen
- kein selbstverschuldeter Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
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