Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Allgemeine Informationen

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts – Mehrstaatigkeit

Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Hiermit wird in Deutschland die Mehrstaatigkeit zugelassen. Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig. Sie müssen die Mehrstaatigkeit nicht gesondert beantragen. Das Sachgebiet Einbürgerung wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Verfahrensablauf
    1. Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Online-Check. Mit diesem können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
      • Sie erhalten ein PDF mit allen erforderlichen Unterlagen.
      • Sollten nach dem durchgeführten Online-Check noch Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Ihre Fragen gerne per Kontaktformular übermitteln.
      • Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen Kopien an, und fügen Sie diese dem Antrag bei. Fügen Sie einen handgeschriebenen Lebenslauf bei.
    1. Im Falle eines positiven Ergebnisses beim Online-Check, füllen Sie bitte den Antrag aus.

    Für Familien: Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden. Ehegatten, Lebenspartner/in und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.

    1. Fragen Sie über das Kontaktformular Einbürgerung einen Termin zur Antragsabgabe an.
      • Das Sachgebiet bearbeitet die Anfrage und schickt Ihnen einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags.
    1. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Sachgebiet Einbürgerung den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen und der umfangreichen Prüfung kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.

    Soweit nötig, fordert das Sachgebiet Einbürgerung noch weitere Unterlagen an.

    1. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
    An wen muss ich mich wenden?

    Sofern Sie im Stadtgebiet Hannovers wohnen, wenden Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Landeshauptstadt Hannover; wohnen Sie im Regionsgebiet, wenden Sie sich an das Team Einbürgerung der Region Hannover.

    Voraussetzungen

    Um deutsche/r Staatsangehörige/r zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hannover
    • in der Regel mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
    • keine wesentlichen Vorstrafen
    • selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts (kein Leistungsbezug)
    • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
    • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels

    Wenn Sie diese Voraussetzungen oder Ausnahmen (noch) nicht erfüllen, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Detailliertere Informationen erhalten Sie durch unseren Online-Check.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte führen Sie den Online-Check Einbürgerung durch. Durch dieses digitale Beratungsangebot erhalten Sie eine Liste, welche Dokumente benötigt werden.

    Bringen Sie zur Antragsabgabe den ausgefüllten Antrag, die Originaldokumente und entsprechende Kopien mit.

    Alle ausländischen Dokumente müssen in deutscher Sprache übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer in Deutschland erfolgen, der für deutsche Gerichte zugelassen ist.

    Welche Gebühren fallen an?

    255,00 Euro pro Person.

    51,00 Euro für Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Grundsätzlich wird ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren vorausgesetzt. Genauere Informationen erhalten Sie durch den Online-Check.

    Was sollte ich noch wissen?

    FAQ - Häufig gestellte Fragen

    Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Hannover. Wann und wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?

    Das Sachgebiet Einbürgerung ist für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für alle in Hannover lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuständig.

    Informieren Sie sich über die Einbürgerung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebet des Online-Checks. Durch diesen erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und welche Dokumente benötigt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zur Antragsabgabe anzufragen.

    Sie erhalten einen Termin zur Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zum Termin der Antragsabgabe den ausgefüllten Einbürgerungsantrag und die erforderlichen Dokumente im Original und in Kopie mit.

    Ich habe den Online-Check durchgeführt, erfülle die Voraussetzungen und möchte einen Termin zur Abgabe meines Antrages vereinbaren.

    Nutzen Sie für die Anfrage eines Termins zur Abgabe des Einbürgerungsantrages unser Kontaktformular Einbürgerung. Die Termine werden durch das Sachgebiet Einbürgerung vergeben.

    Sie erhalten eine E-Mail mit den Daten zu dem Termin.

    Ich habe einen Termin erhalten, kann jedoch nicht erscheinen.

    Unsere Terminkapazitäten sind leider beschränkt, ein verschobener Termin kann mehrere Wochen oder Monate später liegen. Bitte versuchen Sie, den vereinbarten Termin wahrzunehmen. Sollte es Ihnen wirklich nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, teilen Sie uns dies über das Kontaktformular Einbürgerungsbehörde unter "Sonstiges" mit.

    Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen? Welche Kosten entstehen für mich?

    Einen ersten Überblick erhalten Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch“. Darin finden Sie den sogenannten Online-Check. Damit können Sie komfortabel und rund um die Uhr prüfen, ob Ihr Antrag auf Einbürgerung voraussichtlich erfolgreich sein wird.

    Können Familien einen gemeinsamen Einbürgerungsantrag stellen?

    Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden.

    Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.


    zuklappenAnsprechpartner/in
    32.32 - Einbürgerung
    32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
    30169 Hannover
    Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/ein­bu­er­ge­rung

    Öffnungszeiten:
    Die Einbürgerungsbehörde bietet derzeit keine offenen Sprechzeiten an, Vorsprachen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Anreise:
    Bahnhaltestelle:
    3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
    3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)

    Bushaltestelle:
    100, 200 (HDI Arena)
    120 (Waterlooplatz)


    Parkmöglichkeiten:
    Behindertenparkplatz:
    vorhanden


    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei

    Kundenservice für Einbürgerungen:

    Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, sind die Mitarbeitenden aus dem Team Einbürgerungen die richtigen Ansprechpartner für Sie.
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