Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Allgemeine Informationen

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Gesetzesentwurf beschlossen aber noch nicht in Kraft getreten

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich erst im Mai 2024 in Kraft treten. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge erst dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.

 

Auskünfte durch die Einbürgerungsstelle noch nicht möglich

Der Einbürgerungsstelle sind derzeit keine Details zum Inkrafttreten des Gesetzes bekannt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.

Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß dem aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz.



Will ein/e Ausländer/in deutsche/r Staatsangehörige/r werden, muss sie/er im Sachgebiet Staatsangehörigkeit die Einbürgerung beantragen oder entsprechende Erklärungen abgeben.

Allerdings kann nicht jede/r Ausländer/in jederzeit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • in der Regel mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • keine wesentlichen Vorstrafen
  • kein selbstverschuldeter Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Dokumente zum Herunterladen:

An wen muss ich mich wenden?

Sofern Sie im Stadtgebiet Hannover wohnen, wenden Sie sich an die Einbürgerungsstelle der Landeshauptstadt Hannover; wohnen Sie im Regionsgebiet wenden Sie sich an das Team Einbürgerung der Region Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zur den benötigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite www.einbürgerung-hannover.de.

Welche Gebühren fallen an?

Die Einbürgerungsgebühr beträgt für einen Erwachsenen 255 Euro.

Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255 Euro.

Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich wird ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren vorausgesetzt. Eventuelle weitere Fristen werden Ihnen bei der Beratung zu Ihrem Einbürgerungsantrag mitgeteilt.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise zur Terminvereinbarung via E-Mail

Für diese Angelegenheit können Sie per E-Mail bei der Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren. Bitte senden Sie Ihre E-Mail an die E-Mail-Adresse: einbuergerung@hannover-stadt.de

Diese E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

1. Der Grund für den Termin (z. B. Beratung, Abgabe von Unterlagen, Negativbescheinigung)

2. Die Personalien der Person, die den Termin benötigt und zwar:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Die aktuelle Adresse
  • Eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen.

3. Wird der Termin auch für den/die Ehepartner/in oder Kind(er) benötigt (bitte die Anzahl angeben)?

4. Zu welchen Zeiten können Sie einen Termin wahrnehmen? Möglich sind folgende Zeiten:

  • Montags von 8:30 - 12:30 Uhr
  • Dienstags von 8:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwochs von 8:30 - 12:30 Uhr
  • Donnerstags von 13:30 - 18:00 Uhr
  • Freitags von 8:30 - 12:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.32 - Einbürgerung
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-46960
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/ein­bu­er­ge­rung

Öffnungszeiten:
Die Einbürgerungsbehörde bietet derzeit keine offenen Sprechzeiten an, Vorsprachen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Einbürgerungen:

Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, sind die Mitarbeitenden aus dem Team Einbürgerungen die richtigen Ansprechpartner für Sie.
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