Ehrenamtskarte

Allgemeine Informationen

Bereits seit 2010 gibt es die niedersächsische Ehrenamtskarte in Hannover. Die Verleihung der Ehrenamtskarte ist eine Anerkennung für herausragendes bürgerschaftliches Engagement. Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Inhaber*innen in Hannover sowie in weiten Teilen Niedersachsens und in Bremen Vergünstigungen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie komplett online direkt beim Land Niedersachsen stellen. Dafür füllen Sie das entsprechende Online-Formular selbst aus und lassen sich - ebenfalls digital - Ihre ehrenamtliche Tätigkeit von dem Verein, der Organisation, der Initiative oder Einrichtung, für die Sie tätig sind, bestätigen. Dafür ist es nötig, dass sich Ihre Organisation vorab einmal in der Datenbank des Freiwilligenservers (beim Land Niedersachsen) registriert.

Für den Fall der Fälle haben Sie aber auch die Möglichkeit, Ihren Antrag ("wie früher") über die Post auf den Weg zu bringen. Dazu müssen Sie zunächst Ihre Daten in das Online-Formular (Web-Link s.u.) eingeben, Ihren Antrag ausdrucken, sich von Ihrer Organisation unterschreiben lassen und per Post an uns als zuständige Kommune abschicken.

Verfügen Sie über keinen Internetanschluss oder haben Probleme mit der Online-Beantragung, fragen Sie bei Ihrer Organisation nach oder rufen Sie bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Landeshauptstadt Hannover an (Telefonnummer 0511-168-40448). Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Beantragung der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen

An wen muss ich mich wenden?

Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.

Voraussetzungen

Begriffsklärung/Definition: Ehrenamtliches Engagement
Ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Vergabe der Ehrenamtskarte bei der Landeshauptstadt Hannover wird wie folgt definiert: Es ist

  • freiwillig
  • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet
  • gemeinwohlorientiert
  • öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt
  • und wird in der Regel gemeinschaftlich/kooperativ ausgeübt.

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte

  1. Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit (Ehrenamt) im Stadtgebiet Hannover bzw. überwiegend im Stadtgebiet Hannover aus. Die reine (passive) Mitgliedschaft in einem Verein, einer Organisation oder Partei gilt nicht als ehrenamtliches Engagement im Sinne der Ehrenamtskarte. Für den Erhalt der Karte ist eine aktive ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der o.g. Definition Voraussetzung.
  2. Sie üben dieses Engagement mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr aus.
  3. Ihr Engagement besteht bereits seit mindestens 2 Jahren (oder bei neu gegründeten Vereinen/Organisationen: seit Bestehen der Organisation), und Sie planen, es weiter fortzuführen.
  4. Für diese Tätigkeit erhalten Sie keine pauschale Aufwandsentschädigung oder anderweitige finanzielle Anerkennung, die über den gesetzlich festgelegten, steuerlichen Ehrenamtsfreibetrag von 840 € pro Jahr (Stand 2023) oder über die gesetzlich festgelegte, steuerliche Übungsleiterpauschale von 3.000 € pro Jahr (nur für steuerlich entsprechend begünstigte Tätigkeiten mit pädagogischer Ausrichtung; Stand 2023) hinausgeht.
  5. Und/oder Sie sind Inhaber*in einer Juleica (JugendleiterCard).
  6. Für die freiwillige Feuerwehr, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst gilt seit Juli 2023: Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne den grundsätzlich erforderlichen Nachweis über die erforderlichen Stunden bzw. die Dauer des Engagements (s.o.) beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.


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