Ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe/in

Allgemeine Informationen

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse

Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.

Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Jugendschöffengerichts oder der Jugendkammer der Landgerichte eingesetzt.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt.

Weiterführende Informationen zur Jugendschöffenwahl in Hannover und die Voraussetzungen für das Ehrenamt finden sie unter www.hannover.de/jugendschoeffen.


zuklappenAnsprechpartner/in
51 - Fachbereich Jugend und Familie
Joachimstr. 8
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-42786
Telefax: +49 511 168-46555
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Ver­wal­tun­gen-Kom­mu­nen/­Die-Ver­wal­tung-der-Lan­des­haupt­stadt-Han­no­ver­/­De­zer­nate-und-Fach­be­rei­che-der-LH­H/­Bil­dung,-Ju­gend-und-Fa­mi­lie/Fach­be­reich-Ju­gend-und-Fa­mi­lie

Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Unabdingbare persönliche Beratungen sind derzeit ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zurück