Wenn Sie in Hannover geheiratet haben, können Sie beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Eheregister erhalten. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland geheiratet haben, diese Ehe aber in Hannover nachbeurkundet wurde.
Eheurkunde beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.
Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover
Schriftlich beantragen
Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Heiratsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.
Persönlich beantragen
Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.
Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.
Hinweise
Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Urkunde ist im Regelfall gebührenpflichtig.
Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.
Rechtsgrundlage
- §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Ansprechpartner/in
32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen | |
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-42974 Telefax: +49 511 168-43376 E-Mail: 32.31.2@Hannover-Stadt.de | Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
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Anreise Bahn: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) |