Seit dem 01.10.2017 steht gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland die Begründung einer Ehe offen. Lebenspartnerschaften können seit diesem Tag im Inland nicht mehr geschlossen werden.
Eheschließung mit gleichgeschlechtlichem Partner
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zur Anmeldung der Eheschließung wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heiraten. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie zwischen den zuständigen Standesämtern die Wahl. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Dazu werden die Unterlagen vom entgegennehmenden Standesamt an das eheschließende Standesamt weitergeleitet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Gerade bei ausländischer Beteiligung gibt es da oftmals besondere Anforderungen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung der Eheschließeung ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich.
Die Terminvereinbarung hierfür kann hingegen schon früher erfolgen.
Auch Eheschließungstermine können schon frühzeitig vereinbart werden; bitte nehmen Sie entsprechend Kontakt auf zu dem gewünschten Standesamt.
Eheschließungstermine in Hannover, die nach dem 30. April 2023 liegen, können ab dem 14.11.2022 (8.30 Uhr) vorgemerkt werden.
Ist die Eheschließung in einem anderen Standesamt geplant, stellen Sie bitte sicher, dass für die Anmeldung ein Termin vereinbart wird.
Ansprechpartner/in
32.31.1 - Eheschließungen | |
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-42958 Telefax: +49 511 168-41138 E-Mail: 32.31.1@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Anreise Bahn: 3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI-Arena) 120 (Waterlooplatz) |