Heirat anmelden

Allgemeine Informationen

Die Anmeldung zur Eheschließung ist für die Trauung zwingend erforderlich und der erste formale Schritt auf dem Weg zur Ehe.

Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt erfolgen, die Anmeldung hierzu muss hingegen beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.

Weil im Rahmen der Anmeldung verschiedene Unterlagen zu beschaffen und auch – abhängig von der Einzelfallkonstellation – andere Behörden zu beteiligen sind, kann dieses Verfahren durchaus länger dauern.

Das Standesamt Hannover rät dringend, vor der Vereinbarung eines Trautermins die Anmeldung mit dem zuständigen Standesamt zu erörtern.

Wozu dient die Anmeldung?

Die Anmeldung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen festzustellen und zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Eheschließung zur Eheschließung (z.B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit) erfüllen. Außerdem kann der Termin Ihrer standesamtlichen Trauung festgelegt werden und Sie können sich – sofern Sie dies wünschen – ein "Stammbuch der Familie" aussuchen, in dem Sie Ihre Eheurkunde und ggfl. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können. Alle Gebühren müssen beim Anmeldetermin beglichen werden.

Verfahrensablauf
 

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu aber eine besondere schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners; bitte sprechen Sie in diesem Fall das Standesamt an.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
An wen muss ich mich wenden?

Zur Anmeldung der Eheschließung wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heiraten. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie zwischen den zuständigen Standesämtern die Wahl. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Dazu werden die Unterlagen vom entgegennehmenden Standesamt an das eheschließende Standesamt weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung der Eheschließung ist gebührenpflichtig. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich.

Die Terminvereinbarung hierfür kann hingegen schon früher erfolgen.

Auch Eheschließungstermine können schon frühzeitig vereinbart werden; bitte nehmen Sie entsprechend Kontakt auf zu dem gewünschten Standesamt.

Eheschließungstermine in Hannover, die nach dem 30. April 2024 liegen, können ab dem 14.11.2023 (8.30 Uhr) vorgemerkt werden.

Ist die Eheschließung in einem anderen Standesamt geplant, stellen Sie bitte sicher, dass für die Anmeldung rechtzeitig ein Termin vereinbart wird.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich:

Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.1 - Eheschließungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42958
Telefax: +49 511 168-41138
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 16.30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahn:
3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI-Arena)
120 (Waterlooplatz)
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