Denkmalschutz und Denkmalpflege

Allgemeine Informationen

Kurze Übersicht über die geltenden denkmalrechtlichen Regelungen in Hannover; Einzelheiten sind dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz zu entnehmen.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben, die mit Rücksicht auf die Kulturhoheit der Länder in entsprechenden Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt sind. Für Niedersachsen gilt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der jeweils aktuellen Fassung. Baudenkmale sind demnach bauliche Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Erhaltungspflicht

Denkmaleigentümer/innen sind verpflichtet, ihre Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und gegebenenfalls instand zu setzen.

Genehmigungsvorbehalt

Bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen von Baudenkmalen stehen ebenso unter einem gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt, wie die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals, die dessen Erscheinungsbild beeinflussen.

Auch Erdarbeiten an Stellen, die Funde oder Befunde von Kulturdenkmalen erwarten lassen, unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht.

Verfahrensablauf
  •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
  • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
  • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
  • Auszahlung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Beratung und die Bearbeitung von denkmalrechtlichen Genehmigungsanträgen ist die Landeshauptstadt Hannover als untere Denkmalschutzbehörde (Stadtdenkmalpflege, E-Mail: 61.36@hannover-stadt.de).

Persönliche Ansprechpartner beim Sachgebiet Baupflege und Denkmalschutz  

Kontakt

Telefon

E-Mail

Herr Bartels

0511 168-48093

janfelix.bartels@hannover-stadt.de

Frau Olschner

0511 168-43585

sonja.olschner@hannover-stadt.de

Frau Warnecke

0511 168-42508

sabine.warnecke@hannover-stadt.de

Einen Übersichtsplan zur Gebietsaufteilung der Sachbearbeitung in der Stadtdenkmalpflege finden Sie hier: Ansprechpartner*innen zum Denkmalschutz in Hannover (nach Staddtteilen)

Mit Fragen zur Inventarisation und Erfassung von Baudenkmalen wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (siehe Adressfeld).

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) wirkt als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Denkmalschutzgesetzes mit. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Inventarisation, die Erfassung, Erforschung und Dokumentation der Kulturdenkmale und die Führung der Kulturdenkmale in einem Verzeichnis (auch solche baulichen Anlagen, die noch nicht im Denkmalverzeichnis aufgenommen sind, können Baudenkmale nach dem NDSchG sein).

Wenn Sie eine schriftliche Auskunft aus dem Verzeichnis der Baudenkmale (gebührenpflichtig) wünschen, wenden Sie sich bitte an den BürgerService Bauen der Landeshauptstadt (siehe Adressfeld).

Voraussetzungen
  • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
  • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
  • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
  • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden
Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen, werden denkmalrechtliche Fragen im Rahmen der Baugenehmigung behandelt.

Für einen eigenständigen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung“ (siehe unter Anträge & Formulare).

Zum Antrag gehören neben dem ausgefüllten Formular alle Bauvorlagen, die zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen erforderlich sind (Lageplan, Baupläne mit Kennzeichnung Bestand und Änderung, Fotos, historische Pläne/Fotos, Baubeschreibung, Gutachten).

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung in Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalrechts sowie die Bearbeitung von denkmalrechtlichen Anträgen sind gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Genehmigungspflichtige Maßnahmen an Baudenkmalen und in der Umgebung von Baudenkmalen dürfen erst nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Die entsprechenden Anträge sind daher frühzeitig einzureichen.

Bodenfunde, die Kulturdenkmale sein könnten, sind unverzüglich der Stadtdenkmalpflege Hannover oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Bodenfunde und Fundstellen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen und zu erhalten.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Ausgrabungen und Bodenfunde

Grabungen nach Kulturdenkmalen, die Bergung von Kulturdenkmalen aus Gewässern und die Suche nach Kulturdenkmalen mit technischen Hilfsmitteln sind genehmigungspflichtig. Auch Erdarbeiten an Stellen, die Funde oder Befunde von Kulturdenkmalen erwarten lassen, unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht. Zuständig und Adressat für denkmalrechtliche Anträge dieser Art ist ebenfalls die Stadtdenkmalpflege Hannover (s.o.).

Bodenfunde, die Kulturdenkmale sein könnten, sind unverzüglich der Stadtdenkmalpflege Hannover oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Bodenfunde und Fundstellen sind bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen und zu erhalten.

Fördermöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Maßnahmen zur Erhaltung von Baudenkmalen, zur sinnvollen Nutzung von Einzeldenkmalen und zur Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes von denkmalgeschützten Gruppen baulicher Anlagen von Denkmaleigentümern steuerlich geltend gemacht werden.

Die entsprechende gebührenpflichtige Bescheinigung ist bei der Stadtdenkmalpflege zu beantragen.

Zu weiteren Fördermöglichkeiten geben die Denkmalschutzbehörden Auskunft (Stadtdenkmalpflege und Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege).

Weitere Infos zum Denkmaschutz und der Denkmalpflege


zuklappenAnsprechpartner/in
61.36 - Baupflege und Denkmalschutz
61.3 - BauordnungRudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41501
E-Mail:
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41650
Telefax: +49 511 168-41648
E-Mail:

Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

ÖPNV
3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz)
120 (Friedrichswall/Culemannstraße)
zurück