Sie möchten Bauschutt oder ähnliche Abfälle entsorgen und benötigen hierfür einen Container? In diesem Fall können Sie bei der Stadt Hannover eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen.
Containerstellung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt: bei der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerservice Bauen per E-Mail, Fax oder schriftlich mit dem Antragsformular, das Sie unter dem Punkt "Dokumente" als PDF finden können.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das ebenfalls unter "Dokumente" zum Download bereitstehende Infoblatt.
An wen muss ich mich wenden?
- Straßenverkehrsbehörde
- Bürgerservice Bauen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung benötigen Sie einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Containerstellung. (Nähere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf".)
Der Antrag steht unter "Dokumente" als PDF-Datei zum Download bereit.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Übersicht der Gebühren können Sie unserem unter "Dokumente" aufgeführten Infoblatt entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerservice Bauen sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher, erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerservice Bauen in der Regel bis zu fünf Werktage dauert.
Was sollte ich noch wissen?
Schilderverleih
Mit der Genehmigung können Sie die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen gegen eine Mietgebühr von 30,84 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 30.01.2019, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen:
Anschrift: Burgweg 16 A, 30419 Hannover
Öffnungszeiten:
- Montag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
- Dienstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
- Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.
Ansprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen- › 66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-31201 Telefax: +49 511 168-31230 E-Mail: 66.12@hannover-stadt.deHomepage: https://www.hannover.de/stvo-lhh | Montag: 08:30 - 13:00 Uhr |
weitere Rufnummern: +49 511 168-31217 | |
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB) | |
01 - Oberbürgermeister/inRudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-41650 Telefax: +49 511 168-41648 E-Mail: bsb@hannover-stadt.de | Mo: |
ÖPNV 3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz) 120 (Friedrichswall/Culemannstraße) |