Containerstellung

Allgemeine Informationen

Sie möchten Bauschutt oder ähnliche Abfälle entsorgen und benötigen hierfür einen Container? In diesem Fall können Sie bei der Stadt Hannover eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen. Haltverbote zum Aufstellen des Containers sind in der Genehmigung enthalten und müssen nicht extra beantragt werden. Sollte zusätzlich ein Haltverbot zum Parken von Firmenfahrzeugen benötigt werden, muss dies ausdrücklich beantragt werden. Auch bei Verlängerungen oder Änderungen sind Angaben zur Anschrift und Örtlichkeit erforderlich.

Verfahrensablauf

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung.

Beim Bürgerservice Bauen ist auch - nach vorheriger Terminvereinbarung - eine persönliche Antragstellung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit .

An wen muss ich mich wenden?
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Bürgerservice Bauen
Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie die neue Online-Funktion nutzen, sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen einzureichen. Im Einzelfall kann - sofern erforderlich – eine Nachforderung von Unterlagen/Daten durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

Bei Antragstellung beim Bürgerservice Bauen müssen mindestens nachfolgend genannte Daten mitgeteilt werden: Personenbezogene Daten, Ort und Dauer der Containerstellung, sowie Angaben zu der Parksituation an der beantragten Örtlichkeit (z.B. Parken am rechten Fahrbahnrand (in Parkbuchten/auf dem Seitenstreifen erlaubt, Parkscheiben-/Parkscheinregelung o.ä.)

Soll der/die Antragsteller*in ausnahmsweise nicht Rechnungsempfänger*in sein, so ist schon bei Antragstellung eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung (formlos) beizufügen.

Im Handelsregister eingetragene Firmen müssen ihre Handelsregisternummer und den Gerichtsstand angeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird gesondert zugestellt.

Dauer Kosten               
 in einer Fußgängerzone
1 Tag 23 55
bis zu einer Woche 64 92
bis zu einem Monat 110 146
bis zu einem halben Jahr 184 201
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerservice Bauen sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher, erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerservice Bauen in der Regel bis zu fünf Werktage dauert.

Was sollte ich noch wissen?

Beschilderung:

Die Aufstellung, Kontrolle und Abholung von Schildern ist vom Antragsteller zu veranlassen. Haltverbotsschilder sind mindestens 3 volle Kalendertage vor Beginn des Tages, an dem das Haltverbot wirksam werden soll, aufzustellen (Bsp: Bei einem Haltverbot am 14. Juni müssen die Schilder spätestens am 10. Juni um 23:59 Uhr aufgestellt sein). Zeitpunkt des Aufstellens möglichst unter Zeugen festhalten (Aufstellprotokoll) oder Handyfoto als Beweis. Aufstellprotokoll kann formlos sein und dient bei Missachtung des Haltverbots für Polizei oder Verkehrsaußendienst als Nachweis (sollte Datum, Uhrzeit, ggf. die Kennzeichen der dort zur Aufstellzeit geparkten Fahrzeuge enthalten). Das Aufstellen von Verkehrszeichen ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Schilderverleih

Mit der Genehmigung können Sie die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen gegen eine Mietgebühr von 30,84 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 30.01.2019, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen:
Anschrift: Burgweg 16 A, 30419 Hannover

Öffnungszeiten:

  • Montag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
  • Dienstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
  • Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: siehe_unten
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
.
Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
0511/168-31217

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41650
Telefax: +49 511 168-41648
E-Mail:

Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

ÖPNV
3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz)
120 (Friedrichswall/Culemannstraße)
zurück