Für das Abbrennen von offenen Feuern sind nach der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) Erlaubnisse erforderlich.
Es können nur so genannte Brauchtumsfeuer erlaubt werden, d. h. das Abbrennen von Feuern, die sich im Einzelnen einer langen Tradition erfreuen, z. B. jahrelang veranstaltete Osterfeuer, Sonnenwendfeuer, Martinsfeuer von Kindergärten oder Kirchen.