Blaue Karte EU für akademische Fachkräfte

Allgemeine Informationen

Wenn Sie über einen Hochschulabschluss, eine gleichwertige Ausbildung oder einen Beruf im IT-Bereich verfügen, haben Sie die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen, um in Deutschland zu arbeiten. Es ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich. Die Blaue Karte EU bietet zudem zahlreiche Vorteile im Vergleich zu einer regulären Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte EU kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis notwendigen Biometriedaten und Zahlung der Bearbeitungsgebühr.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice – Fachkräfte und Studierende 

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Für die Erteilung einer Blauen Karte EU ist der Besitz eines deutschen oder eines anerkannten ausländischen Hochschulabschlusses Voraussetzung. Bei Nichtvorliegen eines klassischen Hochschulabschlusses kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein tertiärer Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren ausreichen.
  • Für die Blaue Karte EU ist grundsätzlich ein Mindestgehalt von mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung notwendig. Bei Berufseinsteigern in Mangelberufen ist die Grenze etwas geringer.
  • Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. für Ärzte, Ingenieure), muss diese Berufsausübungserlaubnis vorliegen oder zugesagt sein.
  • Es besteht bereits ein abgeschlossener Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Tätigkeit als Fachkraft und mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland.
  • Der Lebensunterhalt ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (ohne Anspruch auf Sozialleistungen) gesichert.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.

Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen für die Blaue Karte EU finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Kopie Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Visum oder Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis über die Qualifikation:
    Bei einem in Deutschland abgeschlossenem Studium:
    Diplom oder Urkunde
    oder
    Bei einem im Ausland abgeschlossenem Studium:
    - Diplom oder Urkunde
    - Auszug der Bewertung dieses Abschlusses aus der Anabin-Datenbank oder individuelle gebührenpflichtige Bewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen).
  • Falls Sie keinen Hochschulabschluss besitzen: Lebenslauf und sonstige Ausbildungszeugnisse
  • Berufsausübungserlaubnis, sofern für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben ist (z.B. für Ärzte, Ingenieure).
  • Nachweise zur Erwerbstätigkeit:
    Bei bereits aufgenommener Beschäftigung:
    - Arbeitsvertrag
    - Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsabrechnung)
    oder
    Bei noch nicht aufgenommener Beschäftigung:
    - Arbeitsvertrag (sofern vorhanden)
    - Von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Zum Formular gelangen Sie über diesen Link.
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:

  • Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro – bei Minderjährigen 50,00 Euro.
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro - bei Minderjährigen 46,50 Euro.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monaten betragen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32330
Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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