Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige

Allgemeine Informationen

Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.

Voraussetzungen
  • Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn des Betriebes der Schießstätte
Anzeigefrist: 2 Wochen


zuklappenAnsprechpartner/in
32.43.4 - Waffen- und Fischereirecht
32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
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Behindertenparkplatz:
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Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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