Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Beginn des Betriebes der Schießstätte
Anzeigefrist: 2 Wochen
Ansprechpartner/in
32.43.4 - Waffen- und Fischereirecht | |
32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-49445 Telefon: +49 511 168-49441 Telefax: +49 511 168-49446 E-Mail: 32.43.4@hannover-stadt.de | Termine nach vorheriger Vereinbarung
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Weitere Telefonnummer: +49 511 168-49441 |