Eine Bescheinigung in Steuersachen wird benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen.
Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Allgemeine Informationen
Eine Bescheinigung der Landeshauptstadt Hannover ersetzt nicht die Bescheinigung in Steuersachen vom FINANZAMT.
Bitte prüfen Sie vorab, welche Bescheinigung für Ihr Anliegen erforderlich ist.
Die Landeshauptstadt Hannover erteilt eine Bescheinigung in kommunalen Steuersachen
- für ansässige Personen / Gesellschaften, die diese zum Nachweis bei Ausschreibungen benötigen
- für die Erteilung oder Verlängerung einer Taxikonzession
- wenn Personen / Gesellschaften diese für die Gewerbeanmeldung in der Landeshauptstadt Hannover benötigen
- zur Gründung eines Betriebes in der Landeshauptstadt Hannover, wenn dieser der IHK untersteht (z. B. nach § 34 c GewO)
- in begründeten Einzelfällen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte richten Sie Ihren formlosen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in kommunalen Steuersachen an die Arbeitsgruppe Gewerbesteuer der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Finanzen OE 20.31.1BS) unter der
E-Mail-Adresse: 20.31.1BS@Hannover-Stadt.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Personen benötigen wir folgende Angaben:
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland
- aktuelle Wohnanschrift
- ggf. wenn vorhanden Abgabennummer bei der Landeshauptstadt Hannover / Steuernummer des Finanzamtes
Bei Gesellschaften benötigen wir folgende Angaben:
- Name, Anschrift, HR-Nummer, Amtsgericht
- Name des/ der Geschäftsführer*in, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland
Welche Gebühren fallen an?
- 10,00 EUR je Ausfertigung
- 5,00 EUR für jede weitere Abschrift
Ansprechpartner/in
| 20.31.1 BS (Fachbereich Finanzen) | |
| Johannssenstr. 10 30159 Hannover E-Mail: 20.31.1BS@Hannover-Stadt.de | |