Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Allgemeine Informationen

Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, dürfen nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn diese Beschäftigung in der Aufenthaltsgestattung bzw. der Duldung ausdrücklich erlaubt worden ist. Dies gilt auch für die Ausübung einer betrieblichen Berufsausbildung oder eines Praktikums.

Diese Beschäftigungserlaubnis wird von der Ausländerbehörde erteilt.

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis kann online beantragt werden. Zu diesem Antrag muss das von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.

Dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular laden Sie bitte zu Ihrem Antrag an die Ausländerbehörde im Kontaktformular mit hoch.

Zum vorherigen Herunterladen des aktuellen Blanko-Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ von der Bundesagentur für Arbeit benutzen Sie bitte diesen Link.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags beteiligt die Ausländerbehörde anschließend in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, welche daraufhin die Arbeitsbedingungen prüft. Nach einem mehr als vierjährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beteiligt werden.

An wen muss ich mich wenden?
  • 32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
  • Sie halten sich seit mehr als 3 Monaten gestattet oder geduldet in der Bundesrepublik Deutschland auf.

Nur bei Besitz einer Duldung:

  • Sie sind nicht Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates (dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ghana, Senegal, Georgien und Moldau).
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können nicht nur aus Gründen nicht vollzogen werden, die Sie selbst zu vertreten haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Benötigt wird das von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ der Bundesagentur für Arbeit.

    Zum Herunterladen des aktuellen Blanko-Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ von der Bundesagentur für Arbeit benutzen Sie bitte diesen Link.
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Nach Erhalt der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist eine kurzfristige Erteilung der Beschäftigungserlaubnis möglich.

Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32330
Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zurück