Die Heimaufsicht unterstützt die Weiterentwicklung des Angebots an unterstützenden Wohnformen. Hierfür berät sie auch Investoren bei der Entwicklung von Projektvorhaben.
Für Planungsvorhaben, die unter das Niedersächsische Gesetz für unterstützende Wohnformen fallen (NuWG) gilt eine Anzeigepflicht von längstens drei Monaten vor der geplanten Inbetriebnahme. Befinden Sie sich daher in Planungsvorhaben für eine unterstützende Wohnform, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.
Für die Anzeige zu Planungsvorhaben von unterstützenden Wohnformen verwenden Sie bitte den gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen.