Beratung von Investoren und Betreibern bei der Entwicklung von unterstützenden Wohnformen

Allgemeine Informationen

Die Heimaufsicht unterstützt die Weiterentwicklung des Angebots an unterstützenden Wohnformen. Hierfür berät sie auch Investoren bei der Entwicklung von Projektvorhaben.

Für Planungsvorhaben, die unter das Niedersächsische Gesetz für unterstützende Wohnformen fallen (NuWG) gilt eine Anzeigepflicht von längstens drei Monaten vor der geplanten Inbetriebnahme. Befinden Sie sich daher in Planungsvorhaben für eine unterstützende Wohnform, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

Für die Anzeige zu Planungsvorhaben von unterstützenden Wohnformen verwenden Sie bitte den gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen.

Verfahrensablauf

Wer den Betrieb eines Heims aufnehmen will, hat seine Absicht spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen. Die Heimaufsichtsbehörde fordert die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist bei den jeweiligen Heimaufsichtsbehörden unterschiedlich lang. Sie hängt aber maßgeblich davon ab, ob alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Außerdem hängt die Bearbeitungsdauer bei neu errichteten Gebäuden oder bei Gebäuden, in denen erstmals der Betrieb eines Pflegeheims stattfindet, von einer Begehung der Heimaufsichtsbehörde ab.

Was sollte ich noch wissen?

Heimaufsicht


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