Bearbeitung von Beschwerden über unterstützende Wohnformen

Allgemeine Informationen

Beratung und Entgegennahme von Beschwerden über Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet Hannover

Bewohner/innen in Einrichtungen der stationären Altenpflege und nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaften leben in struktureller Abhängigkeit und sind deshalb besonders schutzbedürftig. Die Heimaufsicht schützt ihre Würde und Selbstbestimmtheit und fördert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie achtet auf die Erbringung der Pflege, der Betreuung, der Qualität des Wohnens und der Verpflegung nach dem allgemeinen Stand der fachlichen Erkenntnisse.

Die Heimaufsicht berät Bewohner/innen in unterstützenden Wohnformen, deren Angehörige und Betreuer/innen sowie das Einrichtungspersonal in heimrechtlichen Fragen und wirkt in Konfliktsituationen auf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung hin. Es können auch Anordnungen gegen Betreiber/innen einer Einrichtung erlassen werden.

Haben Sie Grund für eine Beschwerde über eine im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover liegende Einrichtung, nimmt die Heimaufsicht Ihre Beschwerde - auch anonym - entgegen und geht dieser nach.

Verfahrensablauf

eschwerden können Sie auf verschiedene Weise bei der Heimaufsicht einreichen:

  • telefonisch über die zentrale Erreichbarkeitsnummer 0511/168-35888
  • schriftlich an die genannte Adresse der Heimaufsicht                   
  • per E-Mail an das Funktionspostfach: 57-Heimaufsicht@Hannover-Stadt.de
  • per Online-Formular (siehe nachfolgenden Link)
An wen muss ich mich wenden?

Die Prüfer/innen der Heimaufsicht sind auf Grund häufiger Außentermine nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Phone-Mail. Wir rufen schnellstmöglich zurück.


zuklappenAnsprechpartner/in
57.21 - Heimaufsicht und Pflegebegutachtung
57 - Fachbereich SeniorenOsterstr. 31
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-35888
Telefax: +49 511 168-46401
E-Mail:
Sprechzeiten bedürfen einer vorherigen Terminvereinbarung.
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