Beratung und Entgegennahme von Beschwerden über Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet Hannover
Bewohner/innen in Einrichtungen der stationären Altenpflege und nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaften leben in struktureller Abhängigkeit und sind deshalb besonders schutzbedürftig. Die Heimaufsicht schützt ihre Würde und Selbstbestimmtheit und fördert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie achtet auf die Erbringung der Pflege, der Betreuung, der Qualität des Wohnens und der Verpflegung nach dem allgemeinen Stand der fachlichen Erkenntnisse.
Die Heimaufsicht berät Bewohner/innen in unterstützenden Wohnformen, deren Angehörige und Betreuer/innen sowie das Einrichtungspersonal in heimrechtlichen Fragen und wirkt in Konfliktsituationen auf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung hin. Es können auch Anordnungen gegen Betreiber/innen einer Einrichtung erlassen werden.
Haben Sie Grund für eine Beschwerde über eine im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover liegende Einrichtung, nimmt die Heimaufsicht Ihre Beschwerde - auch anonym - entgegen und geht dieser nach.