Möchten Sie im Vorfeld einer Baumaßnahme bestimmte Einzelfragen klären, können Sie eine Bauvoranfrage nach §73 Niedersächsische Bauordnung stellen.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Zweifel haben, ob ein bestimmtes Bauvorhaben auf einem bestimmten Grundstück planungsrechtlich zulässig ist oder ob von Ihnen beabsichtigte bautechnische Lösungen genehmigungsfähig sind.
Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da Sie nicht alle für ein Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen einreichen müssen. Zudem erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes und können Ihre weitere Planung darauf ausrichten.
Eine Bauvoranfrage ist dafür vorgesehen, konkrete Einzelfragen zum Bauvorhaben zu klären. Die Fragen sollten daher so genau wie möglich formuliert sein und dem Grunde nach mit Ja oder Nein beantwortet werden können.
Wichtig ist, dass das Verfahren nur für Fragestellungen zugänglich ist, die selbständig und losgelöst von anderen baurechtlichen Fragen beurteilt werden können und über die auch in einem entsprechenden Bauantragsverfahren entschieden werden müsste.
Allgemeine Fragen zum Grundstück, zum Beispiel, ob es einen Bebauungsplan gibt und was darin steht, kann also nicht Gegenstand einer Bauvoranfrage sein.
Ebensowenig kann sich eine Bauvoranfrage darauf beziehen, unter welchen Bedingungen ein Vorhaben gegebenenfalls zulässig wäre.