Sie möchten eine Baustelle einrichten und benötigen öffentliche Flächen um z.B Ihre Arbeitsgeräte zu stellen und Material zu lagern?
Um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu gewährleisten, sind Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum vorab bei der Straßenverkehrsbehörde, unter Angabe der in Anspruch genommenen Fläche, in Form einer Sondergenehmigung zu beantragen.
Diese Genehmigung umfasst zum Beispiel:
- Fläche für (Bau-)Materialien
- (Hub-)Arbeitsbühnen
- Autokräne
- Betonpumpen
- Dachdeckerschrägaufzüge
- Baugerüste
- Container
- Mobiles WC
- Schuttrutschen
- Bauwagen
Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen für z.B. eine Kellerwandsanierung oder Kabel-/Schlauchbrücken werden vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Tel.: 0511/168-42081, bearbeitet.