Baustelle ohne Tiefbau

Allgemeine Informationen

Sie möchten eine Baustelle einrichten und benötigen öffentliche Flächen um z.B Ihre Arbeitsgeräte zu stellen und Material zu lagern? 

Um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu gewährleisten, sind Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum vorab bei der Straßenverkehrsbehörde, unter Angabe der in Anspruch genommenen Fläche, in Form einer Sondergenehmigung zu beantragen.

Diese Genehmigung umfasst zum Beispiel:

  • Fläche für (Bau-)Materialien
  • (Hub-)Arbeitsbühnen
  • Autokräne
  • Betonpumpen
  • Dachdeckerschrägaufzüge
  • Baugerüste
  • Container
  • Mobiles WC
  • Schuttrutschen
  • Bauwagen

Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen für z.B. eine Kellerwandsanierung oder Kabel-/Schlauchbrücken werden vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Tel.: 0511/168-42081, bearbeitet.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich mit dem Antragsformular, das Sie unter dem Punkt „Dokumente“ als PDF finden können. Anschließend wird Ihr Antrag durch den/die zuständige*n Bezirkssachbearbeiter*in geprüft.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das Infoblatt.

An wen muss ich mich wenden?
  • Straßenverkehrsbehörde

Welche/r Bezirkssachbearbeiter*in für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie dem Bezirkseinteilungsplan ("Zuständigkeiten Fachbereich Tiefbau") entnehmen - siehe Dokumente.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung benötigen Sie einen vollständig ausgefüllten Antrag für Baustellen ohne Tiefbau. (Nähere Informationen finden Sie unter „Verfahrensablauf“.)

Der Antrag ist unter „Dokumente“ als PDF-Datei aufgeführt.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Übersicht der Gebühren können Sie unserem unten aufgeführten Infoblatt entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsstellung bei der Straßenverkehrsbehörde sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel bis zu fünf Werktage dauert.

Die Genehmigung wird Ihnen anschließend zugesandt.

Was sollte ich noch wissen?

Schilderverleih

Mit der Genehmigung können Sie die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen gegen eine Mietgebühr von 30,84 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 30.01.2019, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen:

Anschrift: Burgweg 16 A, 30419 Hannover

Tel.: +49 511 168-47657

Öffnungszeiten:

  • Montag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
  • Dienstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
  • Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: siehe_unten
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
.
Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
0511/168-31217

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
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