Baustelle ohne Tiefbau

Allgemeine Informationen

Sie möchten eine Baustelle einrichten und benötigen öffentliche Flächen um z.B Ihre Arbeitsgeräte zu stellen und Material zu lagern? 

Um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu gewährleisten, sind Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum vorab bei der Straßenverkehrsbehörde, unter Angabe der in Anspruch genommenen Fläche, in Form einer Sondergenehmigung zu beantragen.

Diese Genehmigung umfasst zum Beispiel:

  • Fläche für (Bau-)Materialien
  • (Hub-)Arbeitsbühnen
  • Autokräne
  • Betonpumpen
  • Dachdeckerschrägaufzüge
  • Baugerüste
  • Container
  • Mobiles WC
  • Schuttrutschen
  • Bauwagen

Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen für z.B. eine Kellerwandsanierung oder Kabel-/Schlauchbrücken werden vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Tel.: 0511/168-42081, bearbeitet.

Verfahrensablauf

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung.

An wen muss ich mich wenden?
  • Straßenverkehrsbehörde

Welche/r Bezirkssachbearbeiter*in für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie dem Bezirkseinteilungsplan ("Zuständigkeiten Fachbereich Tiefbau") entnehmen - siehe Dokumente.

Welche Gebühren fallen an?
Baustelleneinrichtung Gültigkeitsdauer  Gesamtgebühr
Materiallagerung 2 Tage  33,25€
1 Woche  63,25€
1 Monat 128,25€
3 Monate 216,50€
6 Monate 286,50€
1 Jahr  436,50€
Baugerüst --- 96,25€
Verlängerung
Baugerüst
Bis 4 Wochen 38,25€
Verlängerung
Baugerüst
Länger als 4
Wochen
Gebühr
Neuantrag
Autokran/
Arbeitsbühne
--- 116,50€
  • Bei erhöhtem Prüfaufwand oder einem erforderlichen Ortstermin kann sich die Gebühr im Einzelfall erhöhen
  • Genehmigungen für Baustelleneinrichtungsflächen können nicht verlängert werden, es ist ein Neuantrag zu stellen. (bei kürzerer tatsächlicher Nutzung verringert sich die Sondernutzungsgebühr)
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss möglichst 2 Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch 8 Arbeitstage vorher gestellt sein. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht als Arbeitstage mit.

Bearbeitungsdauer

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel bis zu fünf Werktage dauert.

Die Genehmigung wird Ihnen anschließend zugesandt.

Was sollte ich noch wissen?

Schilderverleih

Mit der Genehmigung können Sie die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen gegen eine Mietgebühr von 61,97 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 01.10.2024 , Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen:

Anschrift: Burgweg 16 A, 30419 Hannover

Tel.: +49 511 168-47657

Öffnungszeiten:

  • Montag von 12.30 bis 15.00 Uhr

  • Dienstag und Donnerstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-31201
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
.
Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
+49 511 168 31220/31221

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
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