Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum), müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie (ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen - z. B. für eine Kellerwandsanierung - werden vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Tel.: 0511/168-42081, bearbeitet.