Baumschutz in Hannover: im Einklang mit den Menschen in der Stadt.
Eine Stadt ohne Bäume – nicht vorstellbar! Bäume produzieren unseren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und –bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen, beleben und gliedern das Stadtbild und dämpfen den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Hannover eine Baumschutzsatzung erlassen, die am 19. Februar 2016 als Neufassung in Kraft getreten ist. Selbstverständlich soll der Baumschutz im Einklang mit den Menschen der Stadt stehen. Zu diesem Zweck lässt die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Ausnahmen in begründeten Fällen zu.
Baumschutzsatzung für die Landeshauptstadt Hannover (Faltblatt)
Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung
Grundsätzlich sind im Stadtgebiet Hannover alle Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 cm und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm, in 1 m Höhe gemessen, geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge addiert. Einzelbäume der Arten Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme und Maulbeere sind bereits ab 30 cm Stammumfang geschützt, ferner alle Großsträucher über 3 m Höhe und frei wachsende Hecken mit über 5 m Länge und 3 m Höhe. Verboten sind Entfernungen, Beschädigungen, Beeinträchtigungen oder Veränderungen der typischen Erscheinungsform eines geschützten Gehölzes.
Ausnahmen von diesen Bestimmungen müssen beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün schriftlich beantragt werden. Für den Antrag (z. B. auf Rückschnitt, Baumfällgenehmigung) kann das bereitgestellte Antragsformular genutzt werden.