Baulasten: Auskünfte und Eintragungen

Allgemeine Informationen

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

Baulasten dienen nicht der Regelung der privatrechtlichen Verhältnisse unter Nachbarn und sind kein Ersatz für privatrechtliche Vereinbarungen (z. B. Grunddienstbarkeiten im Grundbuch).

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. 

  • Gebühren für eine Eintragung in das Baulasten-Verzeichnis richten sich nach der Gebührenordnung der NBauO. Eine Eintragung kostet 60 bis 1620 Euro
  • Auskünfte können unter Angabe der vollständigen Adresse, der Gemarkung – Flur – Flurstücke und des Kostenschuldners unter Buergerservice-bauen@hannover-stadt.de angefragt werden und kosten 30 Euro pro Flurstück.

zuklappenAnsprechpartner/in
61.35 Bereich Bauordnung Baulasten
61.3 - BauordnungRudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-31030
Telefax: +49 511 168-46580
E-Mail:
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
01 - Oberbürgermeister/inRudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41650
Telefax: +49 511 168-41648
E-Mail:

Mo:
08:00 bis 16:00 Uhr
Di:
08:00 bis 16:00 Uhr
Mi:
08:00 bis 16:00 Uhr
Do:
08:00 bis 16:00 Uhr
Fr:
08:00 bis 13:00 Uhr

ÖPNV
3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz)
120 (Friedrichswall/Culemannstraße)
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