Baulasten: Eintragung und Löschung

Allgemeine Informationen

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

Verfahrensablauf

Bei Löschung einer Baulast:                                                                                          

Anträge zur Baulastlöschung können Sie formlos, schriftlich oder per Mail an die Baulastenstelle richten.

Folgende Angaben werden für die Löschung benötigt:

  • Angabe der Baulastenblattnummer und der laufenden Nummer der zu löschenden Eintragung
  • Begründung der Löschung
  • Zustimmung zur Löschung durch die Baulast Begünstigten Eigentümer (ggf. Erbbauberechtigten)

Bei Eintragung einer Baulast:

Sobald die formellen und materiellen Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, wird die Baulast in das Baulastenverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover übernommen. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine Eintragungsbenachrichtigung, sowie eine beglaubigte Abschrift des Baulastenblattes.

An wen muss ich mich wenden?

Baulasteintragungen und Löschungen werden durch die Baulastenstelle der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Bereich Bauordnung vorgenommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Vollmacht/Vertretungsnachweis

Wird eine Baulast in Vertretung oder im Namen eines anderen erklärt, ist eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht in Ausfertigung vorzulegen (bei notariell beurkundeter Baulast reicht eine Bestätigung über das Vorliegen der Vollmacht). Bei Baulasterklärungen einer juristischen Person ist die Vertretungsbefugnis durch einen aktuellen Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bzw. eine entsprechende notarielle Bestätigung nachzuweisen.

  • Lageplan

Ein Lageplan ist in der Regel Bestandteil der Baulasterklärung. Auf diesem ist die Baulastfläche eindeutig zu kennzeichnen und vollständig zu vermaßen (bei einer Vereinigungsbaulast nach § 2 Abs. 12 NBauO ist die Vermaßung i.d.R. nicht erforderlich). Im Baulasttext muss auf den Lageplan Bezug genommen werden. Der Lageplan ist auf einer amtlichen Flur- oder Stadtkarte (Maßstab 1:500, 1:1000 oder größer, ggf. mit einer zusätzlichen Detailzeichnung, Format maximal DIN A3), durch den Bauherrn oder einen Beauftragten zu erstellen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen muss der Lageplan vorgelegt werden bzw. bei Beurkundung durch einen Notar muss er Teil der Urkunde sein.

Bei der Erklärung von Anbaubaulasten sind noch folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich:

  • Grundriss,
  • Schnitt,
  • Ansicht zur Darstellung von Art und Höhe der geplanten Bebauung.

Bei der Erklärung von GRZ- bzw. GFZ-Bindungsbaulasten ist zusätzlich die Berechnung der umzuverteilenden Flächen in m² und die verbliebene GRZ/GFZ der belasteten Flurstücke hinzuzufügen

Hinweis: Die Eintragung einer GRZ- bzw. GFZ-Bindungsbaulast befreit nicht von den Festsetzungen des jeweils geltenden Bebauungsplans (B-Planes). Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) sind zusätzlich und gesondert im Rahmen des Baugesuchs zu beantragen. Sofern möglich, bitten wir zusätzlich um Übersendung sämtlicher Unterlagen und Pläne im PDF Format per Email.

  • Baulastflächenberechnung

Die Größe der Baulastflächen ist auf dem Lageplan anzugeben und unter Angabe des Flächeninhalts in m² vollständig zu bemaßen

  • Kostenschuldner

Alle Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Ein Kostenschuldner (i.d.R. der durch die Baulast Begünstigte) muss daher angegeben werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Bei der Eintragung oder Löschung im Baulastenverzeichnis fallen Gebühren zwischen 90 und 2470€ an.

Was sollte ich noch wissen?

Welche Form muss eine Baulasterklärung haben?
Baulasten müssen schriftlich abgegeben werden. Die Unterschriften müssen 

  • entweder notariell beglaubigt sein,
  • von einer Gemeinde beglaubigt sein,
  • vor dem Bereich Bauordnung persönlich geleistet werden,
  • in einer Vermessungsstelle nach § 6 Abs. 1, 2 oder 3 Nds. Vermessungs- und Katastergesetz 
    beglaubigt sein
  • oder andernfalls vom Bereich Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover anerkannt sein.

Wer kann eine Baulast erklären?

  • Die Baulast muss vom Eigentümer des belasteten Grundstückes (lt. Grundbuch) erklärt werden.
  • Sind mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, muss die Baulast von allen Eigentümern erklärt werden.
  • Bezieht sich die Baulast auf ein Grundstück, dass in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, so muss die Baulast von allen Miteigentümern erklärt werden.
  • Bezieht sich die Baulast ausschließlich auf Sondereigentum eines Teileigentums, genügt die Erklärung des Eigentümers des Sondereigentums.
  • Ist zu einem Baulastgrundstück eine Auflassungsvormerkung oder ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen, müssen die dadurch Berechtigten der Baulast ebenfalls zustimmen.
  • Ist der Eigentümer nicht befreiter Vorerbe, müssen die Nacherben – ggf. die Ersatznacherben zustimmen.
  • Bei Erbbaurechtgrundstücken muss die Baulast vom Eigentümer und vom Erbbauberechtigten erklärt werden. Die Erklärung muss hierbei den Grundstückseigentümer und den Erbbauberechtigten verpflichten. Die o.g. Vordrucke müssen hierzu entsprechend ergänzt werden.

Entscheidend sind jeweils die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis, nicht zum Zeitpunkt Ihrer Erklärung!

Wer muss eine Baulasterklärung vorbereiten?

Baulasten sind i.d.R. vom Bauherrn oder von einem vom ihm Beauftragten (z.B. Entwurfsverfasser) vorzubereiten. Die Verwendung der Musterformulare ist hierbei nicht zwingend. Die Inhalte sollten jedoch nur nach Absprache mit dem Bereich Bauordnung geändert werden. Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen; Nichtzutreffendes ist zu streichen bzw. wegzulassen, die notwendigen Ergänzungen sind vorzunehmen.

Gerne überprüfen wir Ihre Unterlagen vorab auf Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. 
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen in digitaler Form als PDF zur Prüfung per E-Mail an Baulasten@Hannover-Stadt.de zu


zuklappenAnsprechpartner/in
61.35 - Bereich Bauordnung Baulasten
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-31030
Telefon: +49 511 168-48493
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