Die Einsichtnahme ist nach der Allgemeinen Gebührenordnung gebührenpflichtig. Für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens ist es daher erforderlich, dass Sie den Antragsunterlagen eine Erklärung der Kostenübernahme beifügen. Diese sollte sich auf „Akteneinsicht und Kopien“ beziehen sowie die Angabe des Grundstückes tragen, für welches die Bauakten eingesehen werden mit postalischer Anschrift. Wir müssen erkennen können, wer die Kosten übernimmt und an wen der Kostenbescheid adressiert werden muss. Daher ist es notwendig, dass der vollständige Name und die aktuelle Anschrift aus der Erklärung zu ersehen ist.
Die Kostenübernahmeerklärung ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unterschrieben ist. Eine per E-Mail erklärte Kostenübernahme ist daher leider nicht ausreichend.