Sie benötigen dringend einen Personalausweis? Ihr beantragter Personalausweis wird aber nicht rechtzeitig fertig? In diesem Fall stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus.
Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich in den Bürgerämtern beantragt werden. Die Antragsstellung findet direkt am Bedienplatz statt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und die Gebühr entrichten. Die Ausstellung erfolgt in der Regel am selben Tag.
Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie den neuen regulären Personalausweis beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr bisheriger Personalausweis (wenn noch vorhanden)
- ersatzweise Ihr Reisepass bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Hochformat (45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen. Als aktuell wird grundsätzlich ein Lichtbild angesehen, welches nicht älter als drei Monate ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. (Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.
- bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe "Anträge und Formulare") sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragsstellung erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 10,00
Bitte zahlen Sie die Gebühr bei Antragstellung möglichst mit girocard (EC).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Bearbeitungsdauer
Sie können Ihren vorläufigen Personalausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Soweit der Personalausweis vor Erreichen des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, sind eine Einverständniserklärung (siehe "Links und Downloads") der Sorgeberechtigten sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragstellung erforderlich.
- Wir empfehlen das Foto im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbilder häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind.
- Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss mit Hauptwohnung in Hannover gemeldet sein.
- Sofern Sie ein Dokument benötigen und aktuell nicht in Hannover mit Hauptwohnung gemeldet sind, erreichen Sie uns zur Klärung Ihres Anliegens per E-Mail unter meldewesen@hannover-stadt.de.
Ansprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |