Bitte beachten Sie: Bei der Beantragung, Verlängerung und Aktualisierung ist die Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich!
Ausweisdokumente: Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies kann bei der Beantragung durch die Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Antragsvordruck bei uns erfolgen. Für den Fall, dass nur ein Sorgeberechtigter bei uns die Ausstellung des Kinderreisepasses beantragt, muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten und dessen Ausweis mitgebracht werden.
Ab einem Alter von 10 Jahren muss das Kind bei Beantragung des Kinderreisepasses seine Unterschrift leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
- aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45 x 35 mm mit Frontalaufnahme ohne Rand und neutralem Hintergrund, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen. Als aktuell wird grundsätzlich ein Lichtbild angesehen, welches nicht älter als drei Monate ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. Wir empfehlen, das Foto im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbilder häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind. Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. (Von den dort genannten Vorgaben sind altersbedingt Abweichungen zulässig.)
- soweit vorhanden den bisherigen Kinderausweis oder Kinderreisepass
- die Einverständniserklärung (siehe unter Anträge & Formulare) beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach
- wenn es aufgrund einer Scheidung nur einen Sorgeberechtigten gibt, wird der Sorgerechtsbeschluss benötigt
- die Ausweise beider Sorgeberechtigter
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 13,00
Bitte zahlen Sie die Gebühr bei Antragstellung möglichst mit girocard (EC).
Bearbeitungsdauer
Sie können den Kinderreisepass in der Regel gleich mitnehmen.
Was sollte ich noch wissen?
- Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig und darf nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. In diesem Zeitraum ist eine Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich. Dafür wird ein neues Lichtbild (Anforderungen siehe oben) sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese Verlängerung kostet 6,00 Euro.
- Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden, in diesem Fall muss ein neues Dokument beantragt werden.
- Der Kinderreisepass kann mit einem aktuellen Lichtbild versehen werden, wobei sich die Gültigkeitsdauer auf maximal ein Jahr reduziert. Die Gebühr für diese Aktualisierung beträgt 6,00 Euro.
- Für Auslandsreisen empfehlen wir anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, die jeweils eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.
- Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Eine unverbindliche Beratung können Sie in unseren Bürgerämtern, im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) erhalten. Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.
- Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss mit Hauptwohnung in Hannover gemeldet sein.
- Sofern Sie ein Dokument benötigen und aktuell nicht in Hannover mit Hauptwohnung gemeldet sind, erreichen Sie uns zur Klärung Ihres Anliegens per E-Mail unter meldewesen@hannover-stadt.de.
Ansprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |