Ausstellung einer Geburtsurkunde

Allgemeine Informationen

Für Personen, die in Hannover geboren sind, können Beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Geburtsregister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland geboren wurde, diese Geburt aber in Hannover nachbeurkundet wurde.

Hinweise für die Erstbeurkundung eines neugeborenen Kindes finden Sie hier: Geburt Anzeige

Verfahrensablauf

Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.

Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover

Schriftlich beantragen

Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Geburtsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.

Persönlich beantragen

Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.

Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.

Hinweise

Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr: 7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.

Rechtsgrundlage

Rechtliches Interesse - § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben.

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

  • §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)

zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42974
Telefax: +49 511 168-43376
E-Mail:

Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahn:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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