Außenwerbung: Genehmigung

Allgemeine Informationen

Gewerbetreibende, Freiberufler, Geschäfte, Firmen, Vereine bzw. alle, die im öffentlichen Raum sichtbar auf sich aufmerksam machen wollen und dazu Werbeanlagen von mehr als einem Quadratmeter Gesamtansichtsfläche (A x B x Seitenanzahl der Anlage) installieren wollen, benötigen bei baurechtlich nicht verfahrensfreien Anlagen eine Genehmigung des Bereiches Bauordnung.

Werbung und Plakate dürfen ohne Genehmigung nicht an öffentlichen Einrichtungen und Hauswänden angebracht werden. In der Stadt gibt es Firmen, die Plakatflächen vermieten. Falls Sie eine Werbefläche mieten wollen, können Sie sich zum Beispiel in den "Gelben Seiten" über entsprechende Firmen informieren.

Der Bereich Bauordnung ist zuständig für die Genehmigung von Werbeanlagen, sofern diese nicht gemäß § 69 NBauO genehmigungsfrei sind.

Verfahrensablauf

Um einen Bauantrag für Werbeanlagen stellen zu können benötigen Sie gem. NBauO einen Entwurfsverfasser; das könnte ein Architekt, ein Grafiker, ein Lichtwerbegestalter, ein Werbetechniker oder ähnliches sein. Nur diese Personen dürfen einen Bauantrag für Werbeanlagen stellen. Diese müssen sich hierzu einmal über die BundID registrieren um anschließend Zugriff auf das Portal des digitalen Bauantrages zu erhalten.
Um den Bauantrag für Werbeanlagen stellen zu können, nutzen Sie bitte das Formular gem. §63 bzw. §64 der NBauO.

Zugriff auf das Portal erhalten Sie über den Link:

https://ebgv.hannover-stadt.de/

An wen muss ich mich wenden?

Bei inhaltlichen Fragen zu Werbeanlagen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter unter der Rufnummer:
0511-168-45926  oder per E-Mail an: birgit.schneider@hannover-stadt.de

Für Fragen zur Nutzung des Portals können Sie sich per Mail oder per Telefon an uns wenden:
Mail:
oder Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr unter der Telefonnummer:
 0511-168-43322

Welche Unterlagen werden benötigt?

Als Bauvorlagen sind im Portal einzureichen:

  • formeller Bauantrag für Werbeanlagen (gem. §63 bzw. §64 NBauO) , einschließlich Stadtkartenausschnitt M 1:1000
  • zeichnerische bzw. fotobildliche Darstellung der Werbeanlage(n)
  • Baubeschreibung(en) und ggf. (auf Anforderung) statisch-konstruktive Angaben zur Befestigung
  • Bestandsfoto der örtlichen Situation (Ist-Zustand)
  • Angaben zu baurechtlichen Abweichungen und Befreiungen
Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr (siehe Link unten) im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.

Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.


zuklappenAnsprechpartner/in
61.3 - Bauordnung
61 - Fachbereich Planen und StadtentwicklungRudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-36216
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­de/­bau­ord­nung-lhh

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

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