Außenwerbung: Genehmigung

Allgemeine Informationen

Gewerbetreibende, Freiberufler, Geschäfte, Firmen, Vereine bzw. alle, die im öffentlichen Raum sichtbar auf sich aufmerksam machen wollen und dazu Werbeanlagen von mehr als einem Quadratmeter Gesamtansichtsfläche (A x B x Seitenanzahl der Anlage) installieren wollen, benötigen bei baurechtlich nicht verfahrensfreien Anlagen eine Genehmigung des Bereiches Bauordnung.

Werbung und Plakate dürfen ohne Genehmigung nicht an öffentlichen Einrichtungen und Hauswänden angebracht werden. In der Stadt gibt es Firmen, die Plakatflächen vermieten. Falls Sie eine Werbefläche mieten wollen, können Sie sich zum Beispiel in den "Gelben Seiten" über entsprechende Firmen informieren.

Der Bereich Bauordnung ist zuständig für die Genehmigung von Werbeanlagen, sofern diese nicht gemäß § 69 NBauO genehmigungsfrei sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Als Bauvorlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen:

  • formeller Bauantrag für Werbeanlagen, einschließlich Stadtkartenausschnitt M 1:1000
  • zeichnerische bzw. fotobildliche Darstellung der Werbeanlage(n)
  • Baubeschreibung(en) und ggf. (auf Anforderung) statisch-konstruktive Angaben zur Befestigung
  • Bestandsfoto der örtlichen Situation (Ist-Zustand)
  • Angaben zu baurechtlichen Abweichungen und Befreiungen

Das Antragsformular bekommen Sie auch beim Bürgerservice-Bauen.

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr (siehe Link unten) im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.

Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.


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